Weihnachten gilt seit jeher als das Fest der Bräuche. Für viele Menschen ist Weihnachten erst dann weihnachtlich, wenn jene Bräuche, die über Generationen in ihrer Familie gepflegt worden sind und dadurch zu Regeln wurden, strikt eingehalten werden. Denn sobald die sippenkonform geregelten Bräuche zelebriert werden, reguliert sich wie von selbst die Bereitschaft, den von allen herbeigesehnten weihnachtlichen Frieden empfinden zu können. Und was sollte Ziel aller Regeln und Bräuche dieser Feiertage sein, wenn nicht der Weihnachtsfriede!
Doch welche Regeln zu weihnachtlichen Bräuchen gibt es, die alle Menschen, denen dieses Fest etwas bedeutet, verbinden? Wäre es vielleicht sogar möglich, über das Regeln von Bräuchen den Weihnachtsfrieden für die Menschheit zu regeln?
In der Regel regeln sich Weihnachtsregeln nicht über religiöse Regeln, wie man es logischerweise als Regel annehmen könnte, sondern über jene Regeln, die bei allen Menschen eine regelrechte Regelwirkung erzielen. Da in der Regel kein anderes Bedürfnis alle Menschen so sehr verbindet wie das regelrechte Verlangen, regelmäßig Nahrung aufzunehmen, können für weihnachtlichen Regeln ausschließlich kulinarische Regeln in Betracht gezogen werden. Daraus lässt sich folgern: Weihnachten ist für die meisten Menschen erst dann regulär Weihnachten, wenn spezielle regelkonforme Köstlichkeiten kredenzt und verspeist werden.
Im Laufe von zwei Jahrtausenden hat sich die Regel etabliert, dass Leckerbissen umso weihnachtlicher wahrgenommen werden, desto mehr Zuckergehalt sie aufweisen. Hierbei sind regionale Unterschiede bezüglich Zutaten, Form und Größe der Backware durchaus erlaubt, solange sie nur alle regelgerecht weihnachtlich überzuckert sind.
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Die Schweizer erwarten an Weihnachten nichts sehnsüchtiger als ihre wohlbekannten Züri-Tirggel in altbewährter Rezeptur. Die Eidgenossen sind mächtig stolz, weil die ersten schriftlichen Hinweise auf dieses Model-Gebäck aus dem Jahre 1461 stammen. Eigentlich bedarf es keiner Erwähnung, dass es sich hierbei um das Dokument eines in Zürich stattgefundenen Gerichtsurteils handelt. Genaueres verschweigen die historischen Quellen, doch gibt es nicht unberechtigte Vermutungen zu den Hintergründen dieser höchst delikaten juridischen Causa: Denn sobald die Näscherei, strickt gebacken nach den Bräuchen und Anordnung aus dem 15. Jahrhundert, ein paar Tage über ihrer besten Zeit hinweg ist, gibt es Obacht zu halten. Der Teig aus Mehl, Zucker, Honig und streng geheim gehaltenen Gewürzzugaben gewinnt verhängnisvoll rasch eine Konsistenz, die es mit zunehmenden Alter und der in der Regel damit korrelierenden dentalen Entmaterialisierung zu einem unkalkulierbaren Risiko werden lässt, mit Genuss in die Züri-Tirggel hineinzubeißen. In vielen Fällen ist der örtliche Zahnarzt der wahre Profiteur der Tradition. So ist in den Tagen nach der Weihnacht ein signifikanter Anstieg des Goldtransits von den Bankschließfächern sowohl zu den Backenzähnen der Leidgenossen aber in erster Linie zu den Denturisten und Prothetikern nicht zu leugnen.
Nach einem halben Jahrtausend lässt sich widerspruchslos die Regel sagen: Dieses Gebäck ist hart und unvergänglich wie die Schweizer Alpen. Dennoch stehen die Schwyzer schwurgetreu zu ihren Züri-Tirggel, solange sie nur dünn, gold-baun und übermächtig süß auf den Weihnachtstisch gelangen.
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